Schultrojaner

Nach dem “Bundestrojaner” kommt jetzt als nächstes offenbar der “Schultrojaner”:

Der Lehrerfreund: Schulbuchverlage wollen Rechner an Schulen ausspionieren

“Die Schulbuchverlage haben mit den Kultusministern einen unheiligen Pakt geschlossen: Sie programmieren eine Software, mit der die Rechner an öffentlichen Schulen systematisch auf Urheberrechtsverstöße hin durchsucht werden – den “Schultrojaner”. Es sind zahlreiche disziplinarische Maßnahmen gegen Lehrer und Schulleiter zu erwarten, zumal wahrscheinlich auch Kopiergeräte mit durchsucht werden.”

Dort wird auf diesen Artikel verwiesen, zu dem es inzwischen ein zwei Updates gibt:
Netzpolitik.org: Der Schultrojaner – Eine neue Innovation der Verlage.

Mittlerweile berichten auch andere Online-Medien darüber:

Die Zeit: Urheberrecht: Software soll Computer an Schulen durchsuchen. “Schulbuchverlage dürfen Schulcomputer offiziell nach illegalen Kopien durchsuchen. Die Lehrer wissen davon nichts. Und Datenschützer erinnert das an die Staatstrojaner.” Von Patrick Beuth.

Spiegel online: Lehrer als Raubkopierer:
Verlage wollen Schulserver durchsuchen lassen
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Update: Auch mein Kollege Herr Rau hat sich des Themas angenommen: Schulschnüffelschoftware. Von dort aus bin ich einigen Links zu den folgenden Seiten gefolgt:

Stellungnahme des VdS Bildungsmedien zur Meldung auf netzpolitik.org: “Der Schultrojaner – Eine neue Innovation der Verlage

Offener Brief von Herrn Larbig: Betreff: „#Schultrojaner“ – Liebe Schulbuchverlage!

Martin Kurz spricht sich im Widerspiegel für Freie Inhalte im Bildungswesen statt Kampf mit einem Schultrojaner aus.

Heise Newsticker / Telepolis: Geplanter “Schultrojaner” sorgt für Wirbel und Schultrojaner-Vertrag – Rechner von Lehrern sollen künftig auf nicht lizenziertes Material durchsucht werden.

Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG bei Netzpolitik.org als PDF zum Download

Die Kultusministerkonferenz und der VdS Bildungsmedien e. V. betreiben gemeinsam Schulbuchkopie.de, wo man alles über erlaubte und nicht erlaubte Kopien nachlesen kann. Was mir persönlich ein Rätsel bleibt: Wieso darf ich ein kopiertes Bild aus einem Schulbuch analog, auf Papier, in einem Ordner aufheben, um es auch nächstes Jahr an Schüler weiterzugeben, aber nicht das Arbeitsblatt mit einer digitalen, eingescannten Kopie des Bildes für das nächste Jahr auf meinem Rechner aufbewahren? Oder darf ich das auch nicht, sondern muss die Abbildung jedes Jahr von neuem fotokopieren und sie per Schere und Kleber in mein (digital oder analog) aufbewahrtes Arbeitsblatt einfügen?

Weiteres Update: Maik Riecken, ebenfalls Lehrer, schreibt dazu
Riecken und die Verlage – Teil 3
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Damian Duchamps’ Blog: Schule, Lehrer und Urheberrechtsverstöße

Und der Kultusminister von Schleswig-Holstein hat sich zum Thema geäußert: Bildungsminister Dr. Ekkehard Klug: „Wir lassen nichts an die Schulen, was den Datenschutzbedingungen widerspricht“.