Deutsche Welle: Kartellamt untersagt Facebook Datensammelei. “Eine “marktbeherrschende Stellung” löst im deutschen Kartellrecht Alarm aus. Im Fall des sozialen Netzwerks sieht das Bundeskartellamt den Wettbewerb gefährdet – und setzt eine Frist.”
“Das Bundeskartellamt hat Facebook untersagt, außerhalb des Online-Netzwerks Daten seiner Nutzer zu sammeln – wie dies zum Beispiel über “Gefällt mir”-Buttons auf anderen Webseiten geschieht. Behördenchef Andreas Mundt erklärte, Facebook besitze in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung und missbrauche sie. Dies sei ein Wettbewerbsverstoß. Facebook will sich gegen das Votum vor Gericht wehren. Wegen der Verknüpfung von Datenschutz und Wettbewerbsaufsicht könnte der Fall wegweisend werden – und jahrelang durch die Instanzen gehen.
Das Kartellamt untersagte Facebook auch, die auf fremden Websites gesammelten Daten mit Informationen zusammenzuführen, die bei Einträgen der Nutzer auf der eigenen Online-Plattform gespeichert wurden. Die Behörde betrachtet dabei zum Konzern gehörende Dienste wie Instagram und Whatsapp ebenfalls als Drittquellen. Das Online-Netzwerk bekommt ein Jahr Zeit, sein Verhalten zu ändern, und muss innerhalb von vier Monaten Lösungsvorschläge präsentieren.”