Für die Schüler, die mich beim Thema Radioaktivität im Physikunterricht immer fragen: “Bauen wir auch eine Atombombe?”, sei hier §328 des Strafgesetzbuches zitiert:
“§328 Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,
1. wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung Kernbrennstoffe […] aufbewahrt, befördert, bearbeitet, verarbeitet oder sonst verwendet, einführt oder ausführt.
(2) Ebenso wird bestraft, wer […]
3. eine nukleare Explosion verursacht”.
Antwort auf die Schülerfrage: Nein.
Wenn man schon Plutonium hat wäre es doch viel interessanter, damit den Fluxkompensator zu betreiben als ne öde A-Bombe :cool: Auf dem Schulhof bekommt man vielleicht auch die 140km/h hin :mrgreen: