law blog: Staatlich verordneter Zwangskredit.
“Habt ihr schon für eine Reise bezahlt, die jetzt wegen der Corona-Krise nicht stattindet? Oder für ein Flugticket? Oder für eine Konzertkarte? Dann wird es euch freuen, dass der Gesetzgeber euren – an sich glasklaren – Rückerstattungsanspruch auf das Geld voraussichtlich kurzfristig außer Kraft setzen wird. Das Bundeskabinett hat jedenfalls heute beschlossen, dass euch die Anbieter auf einen Gutschein verweisen können.
Mit anderen Worten: Der Kunde schaut erst mal in die Röhre und gibt dem Unternehmen einen Zwangskredit. Überdies wird er gezwungen, bis zum Ende der Einlösungsfrist für den Gutschein – die Rede ist von Ende 2021 – erneut bei dem betreffenden Anbeiter zu buchen. Zu deutlich höheren Preisen und inhaltlich komplett veränderten bzw. deutlich eingeschränkten Angeboten? Das ist wohl zu befürchten.”