Na, das freut doch den Lehrer, der in der Schule kein Arbeitszimmer und zu Hause viel vorzubereiten und zu korrigieren hat: Urteil des Verfassungsgerichts: Steuerzahler dürfen Arbeitszimmer wieder besser absetzen (Spiegel online).
“Dem jetzigen Urteil nach müssen Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer nun auch dann von der Steuer abgesetzt werden können, wenn das Büro nicht den Mittelpunkt der gesamten Arbeit darstellt. Voraussetzung sei, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehe, hieß es zur Begründung.”