Udo Vetter: Digitale Spracherkennung: Was Sie über Alexa, Siri & Co. wissen sollten.
Rechtsanwalt Udo Vetter erklärt, worauf Nutzer bei Geräten mit Sprachsteuerung achten sollten.
“Sprachsteuerung kommt mittlerweile auch da zum Einsatz, wo man sie vielleicht gar nicht erwartet. Zum Beispiel im Kinderzimmer. Hier hielt die Spracherkennung kürzlich durch Spielzeug Einzug. „Hello Barbie“, eine Puppe, schickte zum Beispiel alles an einen Server in den USA. Eltern erhielten einmal pro Woche einen Mitschnitt von allem, was ihr Kind mit der Puppe „besprochen“ hatte. „Hello Barbie“ bekam für diesen fragwürdigen Umgang mit den Persönlichkeitsrechten von Kindern einen Big Brother Award. […]
Auch sonst tun sich Grauzonen auf. Bei uns steht es etwa unter Strafe, wenn man das nichtöffentlich gesprochene Wort Dritter aufzeichnet. Wer also Besuch hat, muss von sich aus dafür sorgen, dass Freunde oder Partygäste nicht ohne ihr Einverständnis von Siri oder Alexa „belauscht“ werden.“