(Nicht wirklich) Neues von der Datenkrake

Spiegel online: WhatsApp-Nutzern könnten Abmahnungen drohen. “Wer WhatsApp nutzt, stimmt der Weitergabe seines Adressbuches an das Unternehmen zu. Diese Praxis sei illegal, urteilt das Amtsgericht Bad Hersfeld im Fall eines Elfjährigen. Für Nutzer könnte das Folgen haben.”

“Wer über WhatsApp die Telefonnummern seiner Kontakte automatisch an das Unternehmen weiterleitet, ohne die Betroffenen vorher um Erlaubnis zu fragen, begeht eine Rechtsverletzung. Das entschied das Amtsgericht Bad Hersfeld in einem Sorgerechtsstreit (Az. F 120/17 EASO), in dem es auch um die Smartphone-Nutzung eines elf Jahre alten Jungen ging.”

(Siehe auch 31. August 2016, 9. September 2016, 27. September 2016.)